Wer Anderen schuldhaft einen Schaden zufügt ist zum Schadensersatz
gemäß Paragraph 823 BGB verpflichtet.
Mit einer privaten Haftpflichtversicherung können Sie sich gegen solche
Missgeschicke schützen.
Die Deckungssumme sollte mindestens bei 2.500.000 Euro liegen.
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