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  private Haftpflichtversicherung
- sehr wichtig -
 
 

Wer Anderen schuldhaft einen Schaden zufügt ist zum Schadensersatz gemäß Paragraph 823 BGB verpflichtet.

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung können Sie sich gegen solche Missgeschicke schützen.

Die Deckungssumme sollte mindestens bei 2.500.000 Euro liegen.